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Für deine Motorrad-Ausbildung gibt es unterschiedliche Stufen, hier findest du alle Infos dazu und welche Voraussetzungen du für die Ausbildung benötigst.
Folgende Kriterien sind vor der Anmeldung zum Motorradführerschein zu beachten.
Motorräder mit und ohne Beiwagen (125 ccm, max. 11 kW/15 PS, max. 0,1 kW/kg Eigengewicht) sowie dreirädrige KFZ bis 15 kW/20 PS
Mit 15 ½ Jahren kannst du die Ausbildung beginnen und zur praktischen Prüfung ab deinem 16. Geburtstag antreten.
Motorräder mit und ohne Beiwagen (max. 35 kW/48 PS, max. 0,2 kW/kg Eigengewicht) – ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
Mit 17 ½ Jahren (in Kombination mit L 17 mit 16 Jahren) kannst du die Ausbildung beginnen und zur praktischen Prüfung ab deinem 18. Geburtstag antreten.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne Beschränkung) sowie dreirädrige KFZ über 15 kW/20 PS
Ohne Vorbesitz kannst du mit 23 ½ Jahren die Ausbildung beginnen. Bei Vorbesitz von A2 ist die Ausbildung schon mit 20 Jahren möglich.
Krafträder (125 ccm, max. 11 kW/15 PS, max. 0,1 kW/kg Eigengewicht)
Besitzt du bereits seit 5 Jahren ununterbrochen die Lenkberechtigung der Klasse B darfst du nach 6 Fahrlektionen innerhalb von Österreich Krafträder der Klasse A1 lenken. Unter bestimmten Bedingungen darfst du auch in Spanien, Portugal, Italien, Lettland und der Tschechischen Republik fahren.
Ein Umstieg auf den A1 ist nach 2 Jahren möglich, dabei werden dir die 6 Fahrlektionen angerechnet. Auf A oder A2 kannst du aber nicht direkt umsteigen.
Du musst seit mind. 2 Jahren den Führerschein der Klasse A1 besitzen und eine praktische Prüfung oder 7 Fahrlektionen absolvieren.
Du musst seit mind. 2 Jahren den Führerschein der Klasse A2 besitzen und eine praktische Prüfung oder 7 Fahrlektionen absolvieren.
Folgende Kriterien sind vor der Anmeldung zum Motorradführerschein zu beachten.
Damit wir deine Behördengänge
erledigen können, benötigen wir:
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