CORONAVIRUS UND AUSBILDUNG

FAQ'S ZUR AUSBILDUNG

Coronavirus & AUSBILDUNG

Häufig gestellte
Fragen

Nein, aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen kann momentan die zweite Ausbildungsphase nicht absolviert werden. Die Behörde sieht deshalb im Moment von Maßnahmen ab.

Eine (nachträgliche) Absolvierung hat innerhalb einer angemessenen Frist nach Wiederaufnahme der Tätigkeit durch die auszubildende Stelle zu erfolgen.

Natürlich halten wir dich immer auf dem Laufenden, wann wir unseren Fahrschulbetrieb wieder aufnehmen können. Die derzeitigen behördlichen Bestimmungen gelten vorerst bis zum 13. April 2020.

Grundsätzlich beträgt die Gültigkeitsdauer von Ausbildungsteilen sowie der theoretischen Prüfung 18 Monate. Eine Überschreitung wird aber aufgrund der Maßnahmen der Regierung derzeit akzeptiert. Die offenen Schritte sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Wiederaufnahme der Fahrschul- bzw. Behördentätigkeit zu absolvieren.

Gerne kannst du dich auch jetzt für eine Ausbildung bei uns entscheiden. Wir nehmen deine Anmeldung telefonisch (8:00-17:00 Uhr), per Mail oder online über unsere Website entgegen. Damit du dann gleich loslegen kannst, schicken wir dir deine Lernunterlagen unverzüglich zu.

Du hast die Möglichkeit über unserer Inntal App zu lernen. Die kannst du auf allen mobilen Endgeräten installieren. Auf deinem PC steigst du am besten HIER ein: 

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