Nein, aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen kann momentan die zweite Ausbildungsphase nicht absolviert werden. Die Behörde sieht deshalb im Moment von Maßnahmen ab.
Eine (nachträgliche) Absolvierung hat innerhalb einer angemessenen Frist nach Wiederaufnahme der Tätigkeit durch die auszubildende Stelle zu erfolgen.
Natürlich halten wir dich immer auf dem Laufenden, wann wir unseren Fahrschulbetrieb wieder aufnehmen können. Die derzeitigen behördlichen Bestimmungen gelten vorerst bis zum 13. April 2020.
Grundsätzlich beträgt die Gültigkeitsdauer von Ausbildungsteilen sowie der theoretischen Prüfung 18 Monate. Eine Überschreitung wird aber aufgrund der Maßnahmen der Regierung derzeit akzeptiert. Die offenen Schritte sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Wiederaufnahme der Fahrschul- bzw. Behördentätigkeit zu absolvieren.
Du hast die Möglichkeit über unserer Inntal App zu lernen. Die kannst du auf allen mobilen Endgeräten installieren. Auf deinem PC steigst du am besten HIER ein:
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