Bis 18 darfst du die Lenkberechtigung der Klasse F nur für die Land- und Forstwirtschaft benutzen.
Du darfst folgende Fahrzeuge lenken:
- Zugmaschinen (50 km/h)
- Motorkarren (50 km/h)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h)
- Einachszugmaschinen (25 km/h)
- Sonderkraftfahrzeuge